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Die Heimkosten

Tarife

Das Land Niederösterreich gewährt einen Kostenzuschuss nach dem NÖ Sozialhilfegesetz, unabhängig von Besitz oder Vermögen. Der Aufnahmeantrag plus ärztlichem Bericht und Indikationsliste ist auszufüllen und an die Sozialabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft weiterzuleiten.

Bei positiver Erledigung eines solchen Antrages bezieht das Sozialhilfereferat 80% der Pension sowie den größten Teil des Pflegegeldes. Die restlichen 20% der Pension und € 46,62  vom Pflegegeld sowie der 13. und 14. Gehalt zur Gänze verbleibt bei der/dem HeimbewohnerIn.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!